2G in Ö: Originale lesen lohnt sich
08.01.2022 Rechtsinformationssystem des Bundes - - - - -
Gerade in Zeiten wie diesen lohnt es sich, nicht die in den Medien gebotenen Zusammenfassungen zu Verordnungen zu lesen, sondern stets ihre Originale, denn:
DIE FREIHEIT STECKT IM DETAIL.
Folgt man den Verordnungen, so bietet sich damit für Ungeimpfte ebenso wie für die NEUEN UNGEIMPFTEN mehr Freiraum, als mancher vielleicht meinen möchte.
- Die NEUEN UNGEIMPFTEN
- FREIHEIT in der Verordnung
- Beinahe täglich NEU VERORDNET
Grundlagen
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 08.01.2022 sowie
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung, Fassung vom 08.01.2022
KLAR IM KOPF
Die ständige Anpassung der Verordnungen wird ihren Beitrag zur allgemeinen Verwirrung stiften, denn alle paar Tage gibt es neue Fassungen der Verordnung, die in letzter Zeit oft nur mehr 2 Tage gilt: So fand sich die “Glaubhaftmachung” am 06.10. im § 20, von 10.-21.10. im § 19, vom 30.-31.12. im § 22, in der Version vom 08.-10.01. blieb sie im § 22 … – ein interessanter §.
Umso wichtiger ist es, um klar im Kopf zu bleiben, sich zumindest die wichtigsten Punkte, nämlich die Ausnahmen, einmal GRÜNDLICH durchzulesen. Änderungen können dann zudem schneller wahrgenommen werden.
Betrifft auch: Die NEUEN UNGEIMPFTEN
Ab 11.01.2022 gelten mehr als 28’000 COVID-19-Geimpfte nicht mehr als Geimpfte, zumindest, wenn es den Grünen Impfpass betrifft. Damit treffen diese Regelungen wahrscheinlich auch dann auch auf sie zu.
Grund ist eine rückwirkende Verkürzung der Gültigkeit der Zertifikate im Grünen Pass von 360 auf 270 Tage. Von den Änderungen sind österreichweit 28.423 Zertifikate betroffen.
28.423 Impfzertifikate ab Montag ungültig – Corona-Impfung – VIENNA.AT
§ 3 AUSGANGSREGELUNG
Die Ausgangsregelung lässt mehr Spielraum zu, als man vielleicht meinen sollte, insbesondere für das TÄGLICHE LEBEN. Einzige Ausnahme im Wesentlichen ist hier der Vergnügungsbereich.
Das WICHTIGSTE aber ist: DAS TÄGLICHE LEBEN kann gelebt, gestaltet werden- auch, wenn man alleinstehend ist!


Die GÜTER DES TÄGLICHEN LEBENS
Was unter GÜTERN DES TÄGLICHEN LEBENS zu verstehen ist, wird gut definiert im Bundesrecht in der Rechtsvorschrift für Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung, Fassung vom 08.01.2022.

