FÖRDERMITGLIED WERDEN
Mitglieder nutzen Information, Hilfestellungen, Projekte und Forschungsprojekte für ein erfülltes Leben in Gesundheit, Wohlbefinden und Freude und tragen durch Förderbeiträge, Beiträge aller Art, Information, KnowHow, Ideen und Anregungen zum gemeinsamen Wohl bei.
Eine Mitgliedschaft im Verein erfolgt in der Regel im Rahmen einer Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder sind natürliche sowie juristische Personen oder ähnliche Personengemeinschaften, die die Aufgaben des Vereins fördern und unterstützen.
Grundsätzliche Fragen
Mit der Absendung der Anmeldung und dem Eingang des Förderbeitrags entsteht eine vorübergehende Mitgliedschaft für den Zeitraum von maximal 3 Wochen, innerhalb derer die Mitgliedschaft durch den Verein ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der Mitgliedsbeitrag wird in diesem Fall rückerstattet.
Erfolgt innerhalb von 3 Wochen ab Zahlungseingang keine Ablehnung durch das Präsidium, ist die Mitgliedschaft bestätigt.
Der jährliche Fördermitgliedsbeitrag beträgt EUR 50.
Die Ablehnung einer Mitgliedschaft erfolgt nur in äusserst seltenen Fällen.
Im Falle einer Ablehnung erfolgt diese schriftlich per E-Mail an die in der Anmeldung genannte E-Mail.
Gegen diese Ablehnung besteht innerhalb von vier Wochen ab Verständigung die Möglichkeit, beim Präsidium schriftlich Berufung per E-Mail einzubringen, welcher nach einer Prüfung endgültig entscheidet und seine Entscheidung schriftlich per E-Mail mitteilt.
Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Ableben, bei juristischen Personen oder ähnlichen Personengemeinschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, Austritt oder Ausschluss. Ein Austritt kann jeweils bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres erfolgen.
Ein Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrags stellt eine Ausschlussgrund dar. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt davon unberührt.