Expertenhearing zum Impfzwang

Ö: Das Expertenhearing zum Impfzwang

17.01.2022 Life-Übertragung der FPÖ-Pressekonferenz - - - - -

  • Gesundheitssprecher der FPÖ und Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses Dr. Gerhard Kaniak
  • Stellvertreterin vom Clubobmann Herbert Kickl, Verfassungssprecherin Dr. Susanne Fürst
  • Prof. Dr. Michael Geistlinger, Dozent der Universität Salzburg mit Schwerpunkt Vergleichendes Verfassungsrecht und Völkerrecht, nominiert für das Expertenhearing im Gesundheitsausschuss

Beginn bei 7′

Dr. Gerhard Kaniak - Gesundheitssprecher der FPÖ und Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses

Das gab es in Österreich noch nie: Mehr als 400'000 Stellungsnahmen zur Impfpflicht.

Erste Erfolge: Impfpflicht wie es scheint nicht bereits am 01.02.2022

Mehr als 400’000 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf der Impfpflicht. Erste Erfolge: Das Impfpflichtgesetz dürfte demnach nicht mit 1. Februar in Kraft treten und damit auch nicht vor Mitte März exekutiert wird. Zudem sind Kinder und Jugendliche vom Geltungsbereich ausgenommen.

Die folgende Vorgehensweise der Bundesregierung dokumentiert eine Vorgehensweise, die den demokratischen Prozessen und der parlamentarischen Debatte in Österreich so nicht entspricht:

  • Das Impfpflichtgesetz wurde durch die Regierungsparteien gemeinsam mit den Vertretern der Länder am 29.November 2021 und einem vorgeblichen demokratischen Gespräch mit allen Parlamentsfraktionen, zu denen die FPÖ allerdings nicht geladen war, in die Wege geleitet.
  • In weiterer Folge wurde die FPÖ laufend mit Gesetzesentwürfen über die Medien konfrontiert, ohne im Parlament offiziell vorgelegt worden oder diskutiert worden zu sein.
  • Ebenso wurden die Abänderungsanträge, nicht einmal 24 Std. vor Sitzungsbeginn des Gesundheitsausschusses unter einer völligen Missachtung aller dazu erforderlichen Prozesse und ohne parlamentarische Debatte eingebracht und bereits vorab festgestellt, dass das Gesetz so beschlossen werden würde, obwohl die Debatte im Gesundheitsausschuss erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden würde und trotz der über 400’000 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf.

Selbst der im Bundeskanzleramt angesiedelte Verfassungsdienst, dessen Aufgabe die Prüfung der Gesetze ist, damit diese nicht verfassungswidrig sind, wurden erst im Rahmen des Begutachtungsverfahrens hinzugezogen und brachte dort auch wesentliche Einwände vor:

Beispiele für Einwände des Verfassungsdienstes betreffen

  • die Angemessenheit der Strafhöhen,
  • das Thema «Beugehaft bei Nichteinhaltung der Impfpflicht», für die das Gesetz entgegen der Beteuerungen der Regierung Spielraum offenlässt,
  • den Umstand, dass die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen verwaltungstechnisch wegen massiver Überlastung der Verwaltungsgerichte nicht abgewickelt werden kann.

Einwände seitens ELGA betreffen

  • die nicht durchführbare Ermittlung des Impfstatus vor Mitte April.

Einwände der Arbeiterkammer betreffen

  • die unverhältnismässigen und unvorhersehbaren Konsequenzen für die der Norm Unterworfenen.

Einwände der ARGE Datenschutz

  • stellen den Gesamtentwurf in Frage, insbesondere die Verhältnismässigkeit, die sie in keiner Weise gewährleistet sieht.

Stellungnahmen von Hunderten von Ärzten

und Zehntausende offizielle Stellungnahmen oder Unterstützungen von Stellungnahmen von besorgten Bürgern.

Bemerkenswert:

400’000 Stellungnahmen zu einem Gesetzesentwurf gab es im parlamentarischen Prozess NOCH NIE.

Rechnet man diese Stellungnahmen auf die Anzahl der vom Impfpflichtgesetz betroffenen Personen um, so haben sich mehr als 5% zu Wort gemeldet.

Bezieht man diese Zahl auf die Anzahl jener Personen ohne Impfpass, so haben sich 25% der Betroffenen in diesem demokratischen Prozess zu Wort gemeldet.

Fehlende Begründung für eine 90%ige Durchimpfung

  • Betrachtet man die Zieldefinition der Bundesregierung, so belegt diese nicht, welchen relevanten Schwellenwert die geforderte 90%-ige Durchimpfungsrate darstellen würde – inwiefern diese Ziffer also im Hinblick auf eine Eindämmung der Pandemie relevant wäre, zumal auch keine Angaben zur aktuellen Gesamt-Immunität der Bevölkerung vorliegen.

Vorliegende internationale Studien belegen, dass die Impfquote in keinem Zusammenhang mit der epidemiologischen Situation steht.

  • Der genannte Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung ist ebenfalls in Frage zu stellen, da nicht geklärt ist, wie weit die vorhandenen Impfstoffe tatsächlich eine Ausbreitung verhindern können, zumal vorliegende internationale Studien belegen, dass die Impfquote in keinem Zusammenhang mit der epidemiologischen Situation steht, v.a. aber auch, dass es diesen Fremdschutz, der üblicherweise von einer Schutzimpfung erwartet wird, gar nicht gegeben ist, und dass sich damit die Frage stellt, wie eine höhere Durchimpfungsrate dann eine Ausbreitung der Krankheit und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern könne.

Auslastung der Intensivstationen auf unter 10%

  • Auch eine Auslastung der Intensivstationen auf unter 10% rechtfertigt nicht, von einer Überlastung des Gesundheitssystems zu sprechen.

demnächst weiter

Dr. Gerhard Kaniak bezeichnet die Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene als rechtlich nicht möglich.

Zu eng gefasste Ausnahmeregelungen

  • Psychische Erkrankungen als Ausnahmegrund wurden gestrichen, was in der Umsetzung zu massiven Problemen führen wird.

  • Ausnahmeatteste dürften nur mehr von auf Epidemien spezialisierten Ärzte, Amtsärzten und wenigen Spitalsabteilungen ausgestellt werden. Ärzten, die zu viele Atteste ausstellen, drohten bis zu 7’200EUR Verwaltungsstrafen und eine Überprüfung ihrer Tätigkeit, wodurch benötigte Atteste gar nicht mehr ausgestellt werden könnten, obwohl der Gesundheitszustand eine Impfung gar nicht rechtfertigen oder erlauben würde.

  • Die Ausnahmenregelungen für Genesene betrügen nur mehr 180 Tage, obwohl bereits österreichische Studien von 2020 und 2021 vorliegen, die belegen, dass der Immunschutz bei Genesenen deutlich länger hält als nach Impfungen.

Impfplicht nur möglich, wenn alle Alternativen ausgeschöpft worden sind

Eine weitere Frage stellt sich, weshalb die Regierung lediglich die Impfung als einzige Lösung präsentiert, ohne auch nur einen Versuch gestartet zu haben, anderen Lösungen zu prüfen oder zu forcieren.

  • Es fanden keine Stärkung oder ein Ausbau der Behandlungsmöglichkeiten statt, weder im Spitalsbereich, noch im Bereich niedergelassener Ärzte zur frühzeitigen Behandlung von Erkrankten.

  • Es fand keine Prüfung neuer Therapien statt.

  • Es muss auch nicht mehr über Off-Label-Anwendungen von Präparaten gesprochen werden, die vielleicht wirksam sind, da seit Herbst letzten Jahres mehrere zugelassene Präparate zur Verfügung stehen, die dennoch in Österreich im Bereich der niedergelassenen Ärzte noch nicht zum Einsatz kommen, von denen allerdings bekannt ist, dass sie bis zu 80% schwere Verläufe verhindern können.

  • Um eine Impfwilligkeit zu erhöhen, stünden zudem noch andere Mittel zur Verfügung, die als Alternative zur Impfpflicht dienen hätten können, die jedoch nicht ausgeschöpft worden sind, wie etwa funktionierende Impfkampagnen mit Film in Apotheken oder sonstige Anreizsysteme.

  • Auch fehlen detaillierte Abwägungen zu Nutzen und Risiko.

Innerhalb von 5 Tagen Heilung mit 100%-iger Verlässlichkeit nachgewiesen

In einer Zulassungsstudie eines der Präparate wurde zudem nachgewiesen, dass bei frühzeitiger Behandlung innerhalb von 5 Tagen Heilung mit 100%-iger Verlässlichkeit nachgewiesen werden konnte, und nach 5 Tage keinerlei Viruslast mehr feststellbar war.

RESUMÉE: Nachweislich existierende Alternativen und fehlende Verhältnismässigkeit rechtfertigen keine Impfpflicht

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Verfassungssprecherin Dr. Susanne Fürst, Stellvertreterin von Clubobmann Herbert Kickl

Juristische Stellungnahme zum Impfpflichtgesetz

Bisher wurde behauptet, die Impfung sei der einzige Weg, um die Gesundheitskrise zu lösen und weitere Lockdowns, Betriebsschliessungen und Ausgangssperren zu vermeiden und die Freiheit wiederzuerlangen.

Auch die Verfassungsministerin Stadler sah den Eingriff zum Schutz der Gesundheit als gerechtfertigt. Das neue Konzept der Grundrechte und der Verfassung würde daher lauten: Freiheit durch Zwang.

Tatsächlich liegt jedoch kein gerechtfertigter Eingriff vor, da eine Impfpflicht, wie bereits durch zahlreiche Kollateralschäden belegt ist, keineswegs dem Schutz der Gesundheit dient.

Auch kann es nicht der Gesundheit dienen, Hundertausende Menschen schwerstens unter Druck zu setzen, da es sowohl die Verfassung, als auch die Grundrechte – beispielsweise Artikel 8 (Schutz der physischen und psychischen Integrität, individuelle Selbstbestimmung) – verletzt.

Aktuell wird als egoistisch bezeichnet, wer auf seine Grundrechte und seine Freiheit pocht. Es ist aber vorgesehen, dass das Grundrechte Schutz vor Übergriffen des Staates schützen sollen – und der Staat IST derzeit übergriffig. Es stellt also keineswegs Luxus oder Egoismus dar, sich auf seine Grundrechte zu berufen.

Es sind Eingriffe in die Grundrechte möglich – hier gibt es einen Gesetzesvorbehalt – allerdings unterliegen diese sehr strengen Kriterien mit gutem Grund, v.a. aber muss die Eignung des Mittels gegeben sein, in diesem Fall die Eignung des Impfpflichtgesetzes zur Erreichung des öffentlichen Ziels.

Für den Schutz der Gesundheit sind die Menschen selbst verantwortlich, nicht die Regierung, die hier ihre Aufgabe völlig verkennt.

Die Regierung wäre zuständig, dass das Gesundheitssystem funktioniert und dass es ausgebaut wird. Eingriffe sind nur erlaubt, wenn die Mittel geeignet sind und verhältnismässig zur Eignung. Eine in diesem Zusammenhang gerne erwähnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend einer Impfpflicht zu klassischen Krankheiten in Tschechien kann hier in keiner Weise herangezogen werden, da diese Entscheidung seit Jahrzehnten bekannte Impfstoffe mit Langzeitwirkung und steriler Immunität betraf, nicht aber neue Infektionskrankheiten und neue Impfstoffe, die, wie regierungsseitige selbst schon bestätigt worden ist, weder vor Ansteckung, noch vor Erkrankung, noch vor Weiterverbreitung schützen, auch nicht in Ländern mit sehr hoher Impfrate.

Kein Schutz für Geimpfte auf Kreuzfahrtsschiffen mit 100%-iger Durchimpfungsrate

Sie schützen auch isolierte Gesellschaften, in denen diese Umstände sehr gut prüfen kann, nicht davor, wie sich beispielsweise auf Kreuzfahrten mit 100%-iger Durchimpfungsrate gezeigt hat. Selbst hier kommt es zu Ansteckungen. Zudem sind mittel- und langfristige Auswirkungen völlig unbekannt. Zudem wären die Impfstoffe an die sich laufenden ändernden Varianten anzupassen. Auch sollte ein Gesundheitssystem, das als eines der besten der Welt gilt, in der Lage sein, mit dieser Situation fertig zu werden, zumal die Auslastung der Intensivstationen nicht gegeben ist.

Regierung brachte in 2 Jahren keine Vorschläge zur Stärkung des Gesundheitssystems

In Summe kann festgestellt werden, dass es nicht gerechtfertigt ist,

  • die Impfung als alleiniges Mittel der Wahl zu präsentieren und favorisieren, zumal es auch schon lange nicht mehr gerechtfertigt ist, von einer Pandemie der Ungeimpften zu sprechen oder
  • von der Impfung als dem gelinderen Mittel der Wahl im Vergleich zu Lockdowns zu sprechen,

zumal die Regierung bisher keine Vorschläge brachte, wie das Gesundheitssystem zu stärken wäre – ein ausgesprochenes politisches und organisatorisches Versagen, wenn im Verlauf von 2 Jahren keine geeigneten Massnahmen gesetzt worden sind, das Gesundheitssystem etwa durch den Ausbau desselben zu schützen oder zumindest den Stand von 2019 aufrecht zu erhalten – im Gegenteil: 2020 waren in Österreich (Anmerkung: Ebenso wie in Deutschland) nicht nur weniger Betten belegt als zuvor, sondern auch weniger Arzt-Patientenkontakte.

Gemäss Verfassungsrecht müssen zuerst alle anderen Optionen ausgeschöpft werden, ehe Einschränkungen des Grundrechts in Erwägung gezogen werden können

Gemäss Verfassungsrecht müssen zunächst alle anderen Optionen ausgeschöpft werden, ehe Einschränkungen des Grundrechts in Erwägung gezogen werden könnten, was allerdings nicht geschehen ist. Im Gegenteil sogar -als erstes wurde immer zuerst auf Massnahmen zur Entrechtung der Bürger gesetzt: Auf Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, Lockdowns, und gleichzeitig das Gesundheitssystem vernachlässigt. 

Auch wurden keine Reformmassnahmen durchgeführt, Pflegeberufe und die Gesundheitsbranche attraktiver zu gestalten, um Personal zu halten oder zu motivieren. Im Gegenteil: Ein erheblicher Prozentsatz des Gesundheitspersonals wird durch den Zwang vertrieben, sich impfen zu lassen. Viele haben bereits gekündigt, und viele werden noch kündigen.

Das Personal in Krankenhäusern ist unter Druck, aber nicht erst seit Corona. Der Bevölkerung hier die Schuld zuzuschieben.

Individuelle Kosten-Risiko-Analyse

Auch ist bei einer Abwägung von Grundrechten eine individuelle Kosten-Risiko-Analyse zu berücksichtigen. 100’000-ende Menschen in dieser Situation, wo sich zeigt, dass viele die erste und zweite Impfung nicht gut vertragen haben, in Angst und Schrecken zu versetzen und sie unter Druck zu setzen ist nicht nur als verfassungswidrig und unverhältnismässig zu betrachten, sondern auch aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Diese sollten individuell mit ihrem Arzt entscheiden dürfen, wie sie weiter vorgehen wollen. Auch sind psychische Ausnahmegründe zu berücksichtigen.

Unglaubliche Menge an Stellungnahmen: Zeichen eines grosses Erwachens und Ausdruck direkter Demokratie

Beeindruckend ist hingegen die unglaubliche Menge an Stellungnahmen, viele medizinisch und juristisch fundiert. Die Bundesregierung sollte ihnen Beachtung schenken: Diese Stellungnahmen, die Petitionen, die rege Teilnahme an Versammlungen zeigt ein grosses Erwachen und ist ein Ausdruck direkter Demokratie.

Der Druck auf die Regierung wächst also und zeigt sich darin, dass zumindest in einem ersten Schritt die Impfpflicht bis 18 Jahren ausgenommen ist. 

Drastische hingegen die einzelnen Schritte der geplanten Durchführung:

  • Bis zum 15.03. eine «Informationsphase»,
  • dann die von der Rednerin Dr. Fürst so bezeichnete «Willkürphase», in der sich die Polizei und Regierung wahllos aussuchen, wer gestraft werden soll und wer nicht – spätestens hier beginnen auch de Einsprüche und Beschwerden.
  • Dann die dritte Phase diffus und noch nicht konkret formuliert und will sich nach der epidemiologischen Notwendigkeit richten.

Im Herbst wird dann wieder mit einer Rückkehr von viralen Erkrankungen zu rechnen (Anmerkung: Wie jedes Jahr, auch schon vor 2020).

Im Gegenzug dazu aber ist ein weiterer Abbau im Gesundheitssystem und weiterer Personalknappheit zu erwarten und es stellt sich die Frage, weshalb stattdessen bereits jetzt Ausschreibungen stattfinden zur Personalaufstockung zur Bearbeitung von Strafen und Einsprüchen. Die Justiz meldet bereits jetzt, dass mehr Personal für die Abwicklung nötig ist. Auch die Polizei ist mit den Kontrollen überfordert.

Der Bevölkerung als die Impfung als gelinderen Mittel der Wahl an Stelle von Lockdowns, Betriebsschliessungen oder Kontaktbeschränkungen zu präsentieren, ist daher als absolut unseriös zu bewerten, die Impfpflicht aus mangelnder medizinischer Notwendigkeit aus juristischer Sicht nicht gerechtfertigt.

Dr. Fürst: Das vorgestellte Gesetz ist ein Systembruch mit der Verfassung, mit den Grundrechten

Das vorgestellte und am Donnerstag beschlossene Gesetzt ist ein Bruch – ein Systembruch mit der Verfassung, mit den Grundrechten. Ein Tabubruch, wie es ihn in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben hat, und alle sind betroffen, denn hier geht es nicht mehr nur um die Impfung oder um Ungeimpfte: 

RESUMÉE: Hier ist die ganze Bevölkerung der Regierung ungeschützt ausgeliefert.

Gesundheitsminister Mückstein kann dann – OHNE Hinzuziehung des Parlaments – mit seinen Verordnungen die Anzahl der Impfungen angeben, die zulässigen Impfstoff bestimmen, zeitliche Distanzen nach Belieben verkürzen … Beispielsweise sind jetzt von einem Tag auf den anderen die Dauer der Gültigkeit von Impfungen festlegen.

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Univ. Prof. Dr. Michael Geistlinger, nominiert für das Expertenhearing im Gesundheitsausschuss

Bemerkenswert: Österreicher denken an Flucht AUS Österreich

Äusserst bemerkens – und bedenkenswert findet Dr. Geistlinger den Umstand, dass es ihm in seiner jahrzehntelangen Praxis noch nie unterkommen ist, dass ihn 2 Österreich um Tat gefragten hatte, in welches Land der Welt sie derzeit wohl aus Österreich flüchten könnten. Dass Menschen nach Österreich flüchten wollen, ist bekannt, aber AUS Österreich? Beide empfanden sich als Ungeimpfte als Zugehörige einer verfolgten sozialen Gruppe. Russland oder die Türkei könnten ev. eine Option darstellen, berücksichtigt man nicht Sprachkenntnisse oder Lebensmodalitäten … eine Option könnten Liechtenstein oder die Schweiz darstellen.

Nach wie vor keine regulär zugelassenen Impfstoffe

Einen realen zentralen Ansatzpunkt zum Impfpflichtgesetz sieht er in der Verletzung des Artikels 8, den die meisten seiner Kollegen und Kolleginnen im Verfassungsrecht nicht ernst genug bewerten: Die Frage der vorläufigen Zulassung der Impfstoffe. Diese bestimmt letztlich nichts weniger als die rechtliche Verwendbarkeit der Impfstoffe.

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