Rechtsrahmen für Teilnehmer der Langzeitstudie "Pro Immunis"

Das Forschungsprojekt untersucht sozioökonomische Einflussfaktoren auf das menschliche Immunsystem unter besonderer Berücksichtigung des Impfstatus. Teilnehmer der Gruppe mit möglichst niedrigem Impfstatus und bzw. oder ohne COVID-19-Impfung haben sich zudem dazu verpflichtet, diesen nicht zu verändern. Die Präsidenten und Vorstände der oben angeführten Institutionen weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Person oder Institution, die das Forschungsprojekt bzw. den Forschungsteilnehmer in irgendeiner Form gefährdet, rechtlich in die vollumfängliche Haftung genommen und zu Schadenersatz verpflichtet werden kann. Die Zuständigkeiten für den Karteninhaber in diesen Bereichen liegt ausschließlich im österreichischen Vereinsrecht und dem daraus resultierenden Rechtsraum für die oben angeführten Institutionen und deren Schiedsgerichte.

Zusätzlich verweisen wir auf Artikel 3 des Menschenrechtes (Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit) sowie auf den Artikel 2 des Menschenrechtes (Niemand darf diskriminiert werden) sowie deren Regelung im europäischen Raum.

Resolution 2361 des Europarates

Wir verweisen außerdem auf die Resolution 2361 des Europarates, die unter anderem folgendes besagt: 

Die Mitgliedsstaaten haben dafür zu sorgen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT obligatorisch ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst tun möchte; 

siehe  https://pace.coe.int/en/files/29004/html

Das Forschungsprojekt ist unabhängig und wird ausschließlich aus Mitteln der Mitglieder finanziert. Damit ist eine Einflussnahme durch Lobbys und Interessensverbände ausgeschlossen.