Polizeikontrolle - Du und Deine Rechte

Strafen wegen COVID-19-Massnahmen

12.2021 WienXtra - - - - -

WienXtra  stellt Informationen zur Verfügung (siehe unten), wie Du rechtlich bei Strafe vorgehen kannst – inklusive Vorlagen, aber auch Hinweise auf das Absitzen von Strafen sowie zu Deinen Rechten bei Polizeikontrollen.

Die Institution ist v.a. im Kinder- und Jugendbereich für Wien zuständig oder jene, die sich gerade in Wien aufhalten. 

Polizeikontrollen

Die Polizei kontrolliert derzeit verstärkt im öffentlichen Raum. In manchen Bezirken mehr als in anderen. Kontrollen können alle treffen.

DEIN Recht

Human Rights

Wenn Du kontrolliert wirst:

  • DURCHATMEN, RUHIG BLEIBEN
  • Du hast das Recht, RESPEKTVOLL behandelt zu werden. Keine Beleidigungen, keine Vorverurteilungen, kein per DU. Verhalte auch Du Dich respektvoll, aber lass dich nicht einschüchtern.

  • Du hast das Recht zu erfahren, warum du kontrolliert wirst.
  • Wenn du den Grund nicht verstehst: Frag nach. Lass dir erklären, was du gerade in den Augen der Polizei falsch machst.

  • Bestehe auf deine Rechte.
  • Du kannst die Dienstnummer der Beamten verlangen, die dich kontrolliert haben.

  • Österreichische Staatsbürger müssen keinen Ausweis bei sich haben, alle anderen schon.

    Ausnahme: Am Flughafen, am Bahnhof oder in der Nähe der Landesgrenze müssen sich alle Personen ausweisen können.  Wenn du keinen Ausweis mit hast, kann jemand “bezeugen” wer du bist. Diese Person muss über 18 sein und selbst einen Ausweis dabei haben. Du selbst nennst deinen Namen, das Geburtsdatum und deine Meldeadresse.

Das Recht der Polizei

Recht und Gerechtigkeit
  • Die Polizei hat das Recht dich zu kontrollieren, WENN es den Verdacht gibt, dass du etwas Strafbares getan hast.

  • Wenn du dich nicht ausweisen kannst, kann dich die Polizei auf eine Polizeiinspektion mitnehmen oder dich nach Hause begleiten, wo du deinen Ausweis herzeigen kannst.

  • Besteht der Verdacht, dass du etwas Strafbares getan hast oder z.B. Waffen bei dir hast, dann kann die Polizei deine Tasche oder deinen Rucksack durchsuchen.

  • Eine Körperuntersuchung muss eine Person des gleichen Geschlechts machen. Das heißt: eine Polizistin tastet ein Mädchen ab, ein Polizist einen Burschen. Trans*-Personen sollen ihren Wunsch äußern, von wem sie durchsucht werden wollen. Im Regelfall respektieren die Beamten diesen Wunsch.

  • Die Polizei kann dich von einem bestimmten Ort wegweisen, wenn berechtigte Beschwerden vorliegen und du dein Verhalten (z.B. laut Musik hören) nach einer Abmahnung nicht änderst. 

Wenn Du festgenommen wirst

Im Falle einer Festnahme hast D je nach Alter unterschiedliche Rechte.

1. Für unter 18-Jährige

  • Deine Erziehungsberechtigten müssen unverzüglich verständigt werden.

  • Bei einem Verhör direkt nach der Festnahme oder bei der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn dich die Polizei festnimmt, um dich sofort zu befragen) muss zwingend von der Polizei ein Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt werden

    (ACHTUNG: Diese Bestimmung gilt für alle bis zum 21. Geburtstag!). Ansonsten darf das Verhör nicht stattfinden. Gibt es diesbezüglich Probleme? Bitte melde dich bei WienXtra.

  • Eine volljährige Vertrauensperson darf dich die ganze Zeit über begleiten.

  • Hast du weder eine anwaltliche Vertretung noch eine Vertrauensperson an deiner Seite, muss deine Vernehmung per Video aufgenommen werden. Das gilt nur in Ausnahmefällen.

2. Gilt für alle

2 Telefonate
  • Du hast das Recht auf zwei erfolgreiche Telefonanrufe. Verständige deine Familie oder andere wichtige Personen aus deinem Umfeld bzw. eine Strafverteidigung.

    Wenn du keine kennst, frag die Beamten nach der Nummer der Rechtsanwaltskammer.

  • Du musst wissen, um was es geht.

    • Warum bist du hier?
    • Was wird dir vorgeworfen?
    • Wie lange dauert deine Festnahme voraussichtlich?

       

  • Dir müssen deine Rechte erklärt werden. Also z.B. dass du als Beschuldigter nicht aussagen musst, dass diese Aussageverweigerung nicht gegen dich verwendet werden darf, dass dich niemand einschüchtern darf usw.

  • Es werden von dir Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen. Manchmal auch eine DNA-Probe. Wenn du dich weigerst, kann es sein, dass diese Maßnahmen mit Gewalt durchgesetzt werden.

  • Bist du verletzt oder hast Schmerzen: Medizinische Versorgung darf dir nicht verweigert werden.

  • Hast du Durst oder Hunger: Frag nach Wasser oder Essen.

Die Kontrolle dokumentieren

Notiere dir in kurzen Stichworten deine Eindrücke.
Nach einem Polizeikontakt ist es immer gut, schriftlich festzuhalten, was GENAU passiert ist.

Warum?
Oft dauert es einige Zeit, bis ein Schreiben von der Polizei kommt. Dann kann es aber sein, dass Du dich nicht mehr so genau erinnern kannst, was genau los war.
Notizen helfen der Erinnerung.

Du hast eine diskriminierende Erfahrung mit der Polizei gemacht? Notiere auch hier das Erlebte.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Vertreibungen aus dem Park kennen fast alle, die sich viel im öffentlichen Raum aufhalten. Rechtlich sind das meist Platzverbote, die nach maximal 6 Stunden wieder außer Kraft treten.
  • Beleidigungen bis hin zu Übergriffen: Als Betroffene fühlt man sich oft ohnmächtig. Oder du hast den Eindruck, es interessiert sich niemand für deine Situation.

Warum dokumentieren?

  • Deine Sicht der Dinge zählt. Eine Dokumentation ist ein wichtiger erster Schritt.
  • Du kannst damit vielleicht leichter einen Umgang mit der erfahrenen Ohnmacht finden.

Wie?

  • Du schreibst ein Gedächtnisprotokoll für dich selbst. Notiere alle Details, auch vermeintliche Kleinigkeiten und allfällige Zeugen.
  • Komm in die Anwaltliche Erstberatung (für de Raum Wien) wenn du dich für rechtliche Schritte interessierst.
  • Nimm Kontakt mit der Beratungsstelle Zara auf. Diese dokumentiert rassistische oder antisemitische Vorfälle.

Organmandat

Eine Organstrafverfügung (= Strafmandat oder Organmandat) ist eine Geldstrafe für bestimmte, kleinere Übertretungen von Gesetzen (bis maximal 90€). Zum Beispiel, wenn du im Supermarkt beim Einkauf keine Maske trägst. 

Gegen diese gibt es kein Rechtsmittel.

Eine Organstrafverfügung (= Strafmandat oder Organmandat) ist eine Geldstrafe für bestimmte, kleinere Übertretungen von Gesetzen (bis maximal 90€). Zum Beispiel, wenn du im Supermarkt beim Einkauf keine Maske trägst. Eine Organstrafverfügung (= Strafmandat oder Organmandat) ist eine Geldstrafe für bestimmte, kleinere Übertretungen von Gesetzen (bis maximal 90€). Zum Beispiel, wenn du im Supermarkt beim Einkauf keine Maske trägst. 

2 Optionen  stehen zur Verfügung: Die Strafe vor Ort zu bezahlen oder sie nicht zu bezahlen.

Das Bezahlen der Strafe vor Ort

Damit bekennst Du Dich schuldig.

Nichtzahlen der Strafe

Bist du der Meinung, dass du zu Unrecht eine Organstrafverfügung erhalten hast, dann zahle diese nicht. Warte vielmehr auf die Strafverfügung und mache dagegen einen Einspruch.

Zahlst du nicht, wird die Strafe ausgesetzt. Die Behörde leitet darauf ein Verwaltungsstrafverfahren ein.

 Im Regelfall bekommst du dann eine Strafverfügung, die unter bestimmten Umständen etwas höher sein kann als das Organmandat.

Strafverfügung

Kontakt mit der Polizei? Post von der Polizei erhalten? Dir wurde eine Strafanzeige zugestellt und du sollst eine Geldstrafe zahlen? 

4 Optionen stehen bei Erhalt einer Strafverfügung zur Verfügung.

Achtung! Machst du keine Beschwerde, musst du die Strafe bezahlen. Vereinbare eine Ratenvereinbarung mit der Behörde.

Einspruch

1. Einspruch

Wenn Du die Strafe für nicht gerechtfertigt hältst, kannst Du Einspruch erheben.

Gedächtnisprotokoll

Am besten direkt nach Kontakt mit der Polizei ein Gedächtnisprotokoll zum Vorfall erstellen, im Idealfall von allen daran Beteiligten.

  • Kopiere die Strafverfügung. Streich sie durch und schreib gut leserlich “Einspruch” darauf.

    Falls du keine Möglichkeit zum Kopieren hast: Schicke eine E-Mail und lasse dir den Mail-Eingang bestätigen.

    WICHTIG:


    Bevor die Frist abgelaufen ist (siehe unten), ansonsten ruf unbedingt an und frage nach.)

  • Der Einspruch muss in der Regel noch nicht begründet werden, kann aber (siehe Information in der  Strafverfügung).

    Für eine ausführliche Begründung hast du allerdings später im Verfahren noch ausreichend Zeit.

    Wir empfehlen dir, dass du dich wegen der Begründung rechtlich beraten lässt. Kontakt für den Raum Wien: WienXtra.

  • Unterschreibe oder lass deine Eltern unterschreiben, wenn du noch minderjährig (d.h. unter 18) bist.

  • Lege einen Zettel bei, dass du Antrag auf Akteneinsicht stellst. In deinem Akt steht, was genau passiert ist und was z.B. Zeugen ausgesagt haben. 

  • Mach das sobald wie möglich.

  • Lies genau, was in deiner Strafverfügung für eine FRIST angegeben ist. Ist dir unklar, wie lange du Zeit hast, ruf bei der Behörde an und frag nach.

  • Dann alles ab zur Post und am besten als “Einschreiben” verschicken. Das kostet ca. 3,50€.

  • Unten findest du eine Vorlage für den Einspruch.

Bei Einspruch Erhöhung des Gesamtbetrags um 10%

Wird dem Einspruch stattgegeben (wenn Du Recht bekommst), bezahlst Du nichts.

Strafminderung

2. Antrag auf Herabsetzung der Strafe

 Oder du kannst einen Antrag auf Herabsetzung der Strafe stellen. Die Strafen sind oft sehr hoch (meistens um die EUR 500.–) und viele junge Menschen können sich das nicht leisten. 

Wichtig zu wissen

Eltern nicht verpflichtet,  die Strafe zu bezahlen, auch wenn die Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind.

Schuldeingeständnis

Ein Antrag auf Herabsetzung der Strafe bedeutet auch, dass man sich schuldig bekennt.

Herabsetzung der Strafe

Am ehesten Aussichten auf Erfolg hat ein Antrag, wenn man seine persönliche Situation schildert, (z.B. noch Schüler/Student, kein eigenes Geld, als Lehrling nicht genügend Verdienst …) 

Ansuchen um Ratenzahlung

In jedem Fall ist ein Ansuchen um Ratenzahlung möglich. Die Strafe kann dann monatlich in kleineren Betrag bezahlt werden.

JVA

3. Strafe im Gefängnis absitzen

Wer über 16 Jahren alt ist, kannst du eine Verwaltungsstrafe auch im Polizeianhaltezentrum (PAZ)  (Ersatzfreiheitsstrafe).

Wie geht das?

  • Die Behörde prüft, ob du über Geld verfügst. Ob du z. B. ein regelmäßiges Einkommen hast.

  • Wenn nicht, und Du die Strafe nicht zahlen kannst: Dann bekommst du ein Schreiben von der Behörde, die “Aufforderung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe”.

     

  • Mit diesem Schreiben und einem Lichtbildausweis kannst du die Freiheitsstrafe antreten.

  • Du brauchst dafür keinen Termin.

  • Nimm dir bequeme Kleidung und etwas zu lesen mit.

  • In Haft wirst du mit Lebensmittel versorgt. Du darfst dir keine eigenen mitnehmen.

  • Auch Tabakwaren müssen drinnen in der Kantine gekauft werden.

  • Musst du länger sitzen, kannst du auch Besuch erhalten.

Trotz Freiheitsstrafe ist man NICHT vorbestraft!

  • Gut zu wissen: Du bist – trotz Absitzen einer Freiheitsstrafe – NICHT vorbestraft. Es handelt sich um eine Verwaltungsstrafe, die nur in internen Polizeidatenbanken aufscheint. 
Geldstrafe

4. Bezahlen der Strafe

Schuldeingeständnis

Das Zahlen der Strafestellt ein Schuldeingeständnis dar.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Du hast nun den Einspruch abgeschickt. Entweder bereits mit Begründung oder ohne.

Ohne Begründung

Mit Begründung

Aufforderung zur Rechtfertigung

Du bekommst von der Behörde eine “Aufforderung zur Rechtfertigung” und gibst nun Deine Sicht der Dinge an. In deinen eigenen Worten begründest Du den Einspruch. Also warum du glaubst, dass Du dich richtig verhalten hast. Oder dass die Polizei falsch liegt. Vergiss nicht Beweise anzuführen wie z. B. Aussage von Freund, der dabei war…

Einspruch stattgegeben

Du bekommst von der Behörde ein Schreiben mit der Information, dass deinem Einspruch stattgegeben wurde. Du musst nichts zahlen. 

Einspruch abgelehnt: Straferkenntnis

Oder: Du bekommst die Straferkenntnis. In dieser steht drin, warum die Behörde deinen Argumenten nicht folgt.

Trotzdem kann es sein, dass sie die Strafe gesenkt hat, weil du bereits im Einspruch angegeben hast, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation nicht zahlen kannst.

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