Impfpflicht - Zu weit gegangen

Zu weit gegangen: Impfpflicht in jeder Hinsicht illegal

24.01.2022

Die Regierung ist nun weit gegangen: Die Impfpflicht zeichnet sich durch zahlreiche Verstösse aus und betrifft nun nicht mehr nur Ungeimpfte, sondern die gesamte Bevölkerung, also auch ebenso Mitglieder der Regierung, Ärzte, Anwälte,  Polizisten … einfach jeden,  und wird dadurch zum Boomerang.

Verstoss gegen die parlamentarischen Prozesse und die parlamentarische Debatte

  • Verstoss gegen die parlamentarischen Prozesse und die parlamentarische Debatte, die nicht eingehalten wurden; Gesetzesentwurf vor Vorlage auch nicht vom Verfassungsdienst geprüft. 

Verstoss gegen das Verfassungsrecht

  • Verstoss gegen das Verfassungsrecht: Gemäss Verfassungsrecht müssen zunächst alle anderen Optionen ausgeschöpft werden, ehe Einschränkungen des Grundrechts in Erwägung gezogen werden könnten, was in den 2 Jahren der Pandemie nicht geschehen ist.

Verstoss gegen Resolution 2361 des Europarates

  • Verstoss gegen  Resolution  2361 des Europarates, der explizit Impfzwang untersagt.

Der Europarat hat in seinem Beschluss vom 27. Jänner 2021, Beschluss 2361, klar festgelegt: ….Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf:
….
7.3.1 sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass keine Impfpflicht besteht und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigen Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht persönlich wünscht;

7.3.2 sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird,

Verstoss gegen den Nürnberger Codex

  • Verstoss gegen den Nürnberger Codex, dass Menschen nicht zur Teilnahme an medizinischen Experimenten gezwungen werden dürfen.

Der Nürnberger Codex war nach dem 2. Weltkrieg zum künftigen Schutz der Menschen vor medizinischen Experimenten an ihnen entwickelt worden, denen sie nicht freiwillig zugestimmt haben (Stichwort “Konzentrationslager”)

Geimpfte grossteils unwissentlich Teilnehmer am weltweit grössten Experiment, das jemals durchgeführt worden ist.

Die aktuellen COVID-19-Impfstoffe befinden sich noch immer in Entwicklungsstufe 3 (fehlende Mittel-und langfristige Erfahrungen zu Nebenwirkung und/oder Langzeitfolgen), weshalb sie bislang über keine reguläre Zulassung verfügen. Bei den aktuellen Zulassungen handelt es sich zeitlich begrenzte Zulassungen, Geimpfte sind daher als Teilnehmer an einem Forschungsexperiment zu betrachten., weshalb weder Impfstoffhersteller, noch der Staat, noch Versicherungen die Haftung für Impfschäden übernehmen.

Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

  • Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention – u.a. gegen Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Impfplicht nur möglich, wenn alle Alternativen ausgeschöpft worden sind.

Seit 2020 wurde nur von der Impfung als einzige Alternative gesprochen: 

  • Kein Ausbau des Gesundheitssystems,
  • keine Fördermassnahmen, um  Gesundheitspersonal zum Bleiben zu motivieren,
  • keine kontinuierliche Information der Bevölkerung über Massnahmen zur Stärkung des Immunsystems,
  • kein Prüfen natürlicher oder medizinischer Alternativen,

Missachtung der juristisch definierten Begriffe von Mensch, Menschenrechte, Menschenwürde

  • Missachtung der juristisch definierten Begriffe von Mensch, Menschenrechte, Menschenwürde.

MENSCH

«Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu
seinem Tode. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte
grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.»

MENSCHENWÜRDE

«Menschenwürde (Art 1 I GG) ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen
um seinetwillen zukommt. Die M. besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von
Natur aus darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in
der Umwelt auszuwirken. DIE M. IST UNANTASTBAR. Daraus folgt, dass einerseits DIE WÜRDE DES
MENSCHEN NACH DER VERFASSUNG DER HÖCHSTE WERT UND DAMIT DER MITTELPUNKT DES
WERTESYSTEMS IST UND andererseits der Staat ausschliesslich um des Menschen Willen da ist und
Verletzungen der M. verhindern muss. …»

MENSCHENRECHT

«Menschenrecht ist das dem Menschen (und damit nicht nur dem Staatsbürger) alsl solches
(gegenüber dem Staat) zustehende, angeborene (unveräusserliche, unantastbare) Recht (vor allem
die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum). … Das M. eines anderen (z.B. eines Kindes)
missbraicht als (Egomane bzw.) Menschenrechtstümler, wer es für eigene ungerechtfertigte
Zwecke (z.B. Rosenkrieg gegen eine verzweifelt entflohene Ehefrau) verwendet.»

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